# Planung von Anzahlungen

### Überblick

Mit der Anzahlungslogik können Abschlagszahlungen und deren spätere Verrechnung vollständig in SWOT abgebildet werden. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der GuV-Planung, sondern insbesondere auf der **korrekten Fortschreibung in Bilanz und Liquidität**.

Die Umsetzung folgt bewusst der Logik aus DATEV. Das bedeutet: Anzahlungen werden so behandelt, wie sie auch buchhalterisch entstehen würden – inklusive Forderungen/Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer und späterer Auflösung gegen eine Schlussrechnung.

Wichtig für das Verständnis:\
Anzahlungen werden zwar **in der GuV geplant**, gehören aber **nicht zum eigentlichen Ergebnis**. Ihre Wirkung entfalten sie ausschließlich über die Bilanz und die Zahlungsströme.

### Fachliche Einordnung

In der Praxis treten Anzahlungen typischerweise in zwei Situationen auf:

* **Erhaltene Anzahlungen (Umsatzseite)**\
  z. B. Abschlagsrechnung an Kunden vor Leistungserbringung
* **Geleistete Anzahlungen (Einkaufsseite)**\
  z. B. Vorauszahlungen an Lieferanten

SWOT bildet beide Fälle über die gleiche Logik ab. Der Unterschied ergibt sich lediglich aus der Einordnung (Umsatz vs. Einkauf) und der daraus resultierenden Buchungsrichtung.

<figure><img src="/files/v1gcfWQuj5txgSDp1smv" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

### Grundprinzip der Planung

Die Planung erfolgt bewusst **in der Nähe der operativen Positionen** (z. B. Umsatz), damit der fachliche Zusammenhang erhalten bleibt.

Gleichzeitig werden Anzahlungen technisch getrennt geführt:

* **Zugang Anzahlungen** → bildet die Abschlagszahlung ab
* **Auflösung Anzahlungen** → verrechnet diese später mit der eigentlichen Leistung

Die Eingabe selbst unterscheidet sich nicht von anderen Planungsarten. Es können wie gewohnt verwendet werden:

* Monatswerte (netto)
* Verteilungen
* Zahlungsschemata
* externe Datenquellen

Damit bleibt die Bedienung konsistent, auch wenn die dahinterliegende Logik deutlich komplexer ist.

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### Planungsarten im Detail

Für Anzahlungen stehen vier GuV-Planungsarten zur Verfügung:

* Zugang Anzahlungen (Eingabe)
* Zugang Anzahlungen (externe Daten)
* Auflösung Anzahlungen (Eingabe)
* Auflösung Anzahlungen (externe Daten)

Inhaltlich passiert hier Folgendes:

* Beim **Zugang** wird eine Anzahlung „aufgebaut“
* Bei der **Auflösung** wird diese wieder „abgebaut“ und mit der eigentlichen Buchung (z. B. Umsatz) verrechnet

Ergänzt wird das Ganze durch zwei **Systemzeilen in der Bilanz**:

* Anzahlungen
* Verrechnung Anzahlungen

Diese sind nicht direkt planbar, sondern entstehen automatisch aus der Fortschreibung.

### Einstellungen und ihre Bedeutung

Die Planungsarten für Anzahlungen verhalten sich auf den ersten Blick wie normale GuV-Zeilen, haben aber eine besondere Wirkung.

Typische Einstellungen sind:

* Fortschreibung auf Forderungen / Verbindlichkeiten
* Zuordnung zur Aktiv- oder Passivseite
* Umsatzsteuer (inkl. Steuersatz)
* Liquiditätswirkung
* Fix / variabel

Ein häufiger Stolperstein:\
Die Einstellung „Erlös / Aufwand“ ist hier rein technisch zu verstehen. Sie steuert die Buchungsrichtung, **nicht die Ergebniswirkung**.

<figure><img src="/files/a3Jl0ZPjrIG3So3D5NdC" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

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### Wie die Fortschreibung funktioniert

Der eigentliche Mehrwert der Anzahlungslogik liegt in der automatischen Ableitung der Buchungen.

#### Zugang Anzahlungen

Beim Zugang passiert im Hintergrund mehr als nur eine einfache Buchung:

* Es entsteht eine **Forderung oder Verbindlichkeit (brutto)**
* Parallel wird eine **Verrechnungsposition** aufgebaut
* Mit Zahlung wird:
  * die Bank bewegt
  * die Forderung/Verbindlichkeit ausgeglichen
* Zusätzlich:
  * Aufbau der Anzahlung (netto, Gegenseite der Bilanz)
  * Buchung der Umsatzsteuer

Das Ganze passiert automatisch aus einem einzigen Planwert heraus.

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#### Auflösung Anzahlungen

Die Auflösung kehrt diesen Prozess wieder um – allerdings nicht einfach spiegelbildlich, sondern im Kontext der Schlussrechnung.

* Die bestehende Anzahlung wird reduziert
* Die Umsatzsteuer wird entsprechend korrigiert
* Die ursprüngliche Forderung/Verbindlichkeit wird angepasst
* Zahlungsströme werden gemäß Schema berücksichtigt

Entscheidend ist:\
Erst durch die Auflösung wird die Anzahlung **fachlich korrekt mit dem eigentlichen Geschäftsvorfall verknüpft**.


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